Beratung von Eltern minderjähriger Kinder vor einvernehmlicher Scheidung zur Stärkung der Elternkompetenzen nach § 95 Abs 1a Außerstreitgesetz
Bei den meisten Scheidungen gelingt es bereits im Vorfeld sich über die Regelung der Scheidungsfolgen (z.B. hauptsächlicher Aufenthalt der Kinder, Obsorge, Kindesunterhalt) zu einigen. Aber auch dann, wenn es zu einer einvernehmlichen Scheidung der Eltern kommt, bedeutet das für Kinder
Damit Eltern erfahren, wie es Kindern in dieser Situation geht und was sie von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung. An einem einmaligen Termin (einzeln oder als Elternpaar) bekommen Sie Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und erfahren, wie Sie Ihr(e) Kind(er) bestmöglich unterstützen können.
Sie können bei mir diese vom Gesetz verpflichtende Beratung in Anspruch nehmen. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.